2020-07-19
Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat die Quarantänepflicht im Anschluss an Türkeireisen bestätigt. Demnach müssen Reisende, wenn sie aus dem Staatsgebiet der Türkei einreisen, in 14-tägige häusliche Quarantäne. Dies gilt nicht, wenn ein Negativtest vorgewiesen werden kann.
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abg - 11:01:45 | Kommentar hinzufügen