2020-06-16

Verbraucherzentralen mahnen Reiseunternehmen ab

RNach Ansicht der Verbraucherzentralen ist das Vorgehen der Reiseunternehmen, Kunden statt der gesetzlich geregelten unverzüglichen Rückerstattung des Reisepreises auf Gutscheine oder Umbuchungen zu verweisen, rechtswidrig.
 Der Zentralverband der Verbraucherzentralen hat insgesamt acht Unternehmen abgemahnt und sie aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Sollten die Unternehmen sich nicht dazu verpflichten, ihre Kundeninformationen zu ändern, wird der vzbv weitere rechtliche Schritte prüfen. 
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abg - 23:28:21 | Kommentar hinzufügen

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