2020-06-13

Teure Rückholaktionen

Das Auswärtige Amt bittet zur Kasse. Derzeit bereitet das Auswärtige Amt die Beitreibung des Kostenbeitrags zur Rückholung deutscher Urlauber während der Corona-Pandemie vor. Die Reisenden wurden vor Flugantritt gebeten, in die Kostenerstattung einzuwilligen. Aufgrund dieser Einwilligung werden nun in Abhängigkeit von der Entfernung Erstattungsbeiträge berechnet und eingefordert. Im Einzelfall kann damit aber auch ein Erstattungsanspruch gegen den Reiseveranstalter einer Pauschalreise oder die Fluggesellschaft bei der Geltendmachung nach der europäischen Fluggastrechte-Verordnung begründet sein. 
Mehr zum Erstattungsanspruch des Auswärtigen Amtes hier

abg - 11:39:57 | Kommentar hinzufügen