2020-06-11
Nach einer Entscheidung des EUGH kann sich eine Fluglinie bei einer durch randalierende Passagiere verursachte Verspätung / Annullierung auf „außergewöhnliche Umstände“ berufen und ist damit von der Entschädigungspflicht nach der europäischen Fluggastrechte-Verordnung befreit.
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abg - 15:38:43 | Kommentar hinzufügen