2020-06-11

Keine Ausgleichsleistungen bei Randalierern im Flugzeug

Nach einer Entscheidung des EUGH kann sich eine Fluglinie bei einer durch randalierende Passagiere verursachte Verspätung / Annullierung auf „außergewöhnliche Umstände“ berufen und ist damit von der Entschädigungspflicht nach der europäischen Fluggastrechte-Verordnung befreit. 
Mehr dazu hier

abg - 15:38:43 | Kommentar hinzufügen