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2024-08-19

Reiserücktritt und Stornogebühren – Was Sie über das Reiserecht wissen sollten

Das Thema Reiserecht beschäftigt viele Menschen, besonders wenn es um die Stornierung einer bereits gebuchten Reise geht. Häufig stellen sich Fragen wie: „Wie hoch dürfen die Stornogebühren sein?“ und „Was kann ich tun, wenn die Gebühren unangemessen erscheinen?“ In diesem Beitrag möchten wir Ihnen einen umfassenden Überblick über Ihre Rechte und Pflichten beim Reiserücktritt geben.

1. Was bedeutet Reiserücktritt im Reiserecht?
Der Reiserücktritt bezeichnet den Vorgang, bei dem ein Reisender vor Reisebeginn von seinem Pauschalreisevertrag zurücktritt. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, sei es aufgrund unvorhergesehener Ereignisse oder einer Änderung der Reisepläne. Das deutsche Reiserecht gibt Ihnen das Recht, von einer Reise zurückzutreten, allerdings ist dies meist mit einer sogenannten Stornogebühr verbunden.

2. Stornogebühren – Wie hoch dürfen sie sein?
Stornogebühren sind Entschädigungen, die der Reiseveranstalter vom Reisenden verlangt, wenn dieser seine Reise absagt. Diese Gebühren sollen die Kosten decken, die dem Veranstalter durch die Stornierung entstehen. Die Höhe der Stornogebühren kann variieren und hängt von mehreren Faktoren ab:

Zeitpunkt der Stornierung: Je näher der Reisebeginn rückt, desto höher können die Stornogebühren ausfallen. Der Grund dafür ist, dass der Veranstalter weniger Zeit hat, die Reise anderweitig zu verkaufen.
Ersparnisse des Veranstalters: Wenn der Veranstalter durch die Absage Kosten spart, muss diese Ersparnis in die Berechnung der Stornogebühr einfließen.
Allgemeine Marktbedingungen: Die Marktsituation und die Verhandlungsmacht des Veranstalters können ebenfalls eine Rolle spielen. Größere Anbieter haben oft bessere Konditionen, was zu niedrigeren Gebühren führen kann.
3. Wann sind Stornogebühren unangemessen?
Stornogebühren müssen immer fair und angemessen sein. Das bedeutet, sie dürfen den tatsächlichen Schaden des Reiseveranstalters nicht übersteigen. Wenn die Gebühren unverhältnismäßig hoch erscheinen, haben Sie das Recht, diese anzufechten. In einigen Fällen kann es sogar sein, dass die Stornogebühr komplett wegfällt, wenn sie als unangemessen eingestuft wird.

4. Europäisches Recht und seine Auswirkungen auf das Reiserecht
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in mehreren Urteilen entschieden, dass Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die als missbräuchlich gelten, unwirksam sind. Dies bedeutet, dass unangemessene Stornogebühren in den AGB eines Reiseveranstalters vollständig entfallen können, ohne dass sie durch eine geringere Gebühr ersetzt werden. Diese Rechtsprechung schützt Reisende vor überhöhten Forderungen und stärkt ihre Position bei Streitigkeiten über Stornokosten.

5. Was tun bei unangemessenen Stornogebühren?
Wenn Sie der Meinung sind, dass die von Ihrem Reiseveranstalter verlangten Stornogebühren unangemessen hoch sind, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

Prüfen Sie die AGB: Überprüfen Sie, ob die Gebühren den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und ob sie in einem angemessenen Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten stehen.
Kontaktieren Sie den Veranstalter: Sprechen Sie den Reiseveranstalter direkt an und fordern Sie eine detaillierte Begründung der Gebühren.
Rechtliche Schritte erwägen: Falls keine Einigung erzielt wird, können Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. In vielen Fällen lohnt es sich, rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Anfechtung der Gebühren zu erhöhen.
Fazit: Ihr Recht auf einen fairen Reiserücktritt
Das Reiserecht bietet Ihnen Schutz vor unangemessenen Stornogebühren und stärkt Ihre Rechte als Reisender. Es lohnt sich, die AGB genau zu lesen und bei Bedarf rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. So können Sie sicherstellen, dass Sie im Falle einer Stornierung fair behandelt werden und keine überhöhten Gebühren zahlen müssen.

abg - 11:39:21 @ Allgemein



 
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