2020-11-17

Gutscheine statt Rückzahlung bei pandemiebedingten Stornierungen von Pauschalreisen

Seit dem 31.07.2020 gilt die Gesetzesänderung bezüglich (freiwilliger) Reisegutscheine. Demnach kann der Reiseveranstalter dem Reisenden einen Gutschein als Ersatz für den Reisepreis anbieten, wenn eine Stornierung der Reise storniert werden muss wegen besonderen unvermeidlichen Umständen am Zielort. Die Annahme des Gutscheins durch den Reisenden ist dabei ebenfalls freiwillig. Durch den Gutschein wird der Pauschalreise-Vertrag entsprechend abgeändert. 
Ein guter Überblick über die aktuellen Gesetzesänderungen findet man hier

abg - 10:44:54 | 1 Kommentar